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AGB FOTOSTUDIO Food und Bild GmbH und Sihlstudios

A) GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen bzw.

seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie

gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

2. SiegeltenalsvereinbartmitEntgegennahmederPreisliste,OfferteoderAuftragsbestätigungdesF

otografendurchdenKundenbzw.mitder Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des

Fotografen durch den Kunden.

3. ImRahmeneinerlaufendenGesch.ftsbeziehunggeltendieAGBauchohneausdrücklicheGeneh

migungfürallezukünftigenAuftr.ge,Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen..

B) LEISTUNGEN DES FOTOGRAFEN, RECHTE & PFLICHTEN DES KUNDEN

1. Der Fotograf ist grundsätzlich verpflichtet, die fotografische Leistung persönlich

durchzuführen. Ist es dem Fotografen aufgrund von Zufall (z.B. schwerer Unfall, Krankheit)

nicht möglich die Leistung auszuführen oder die Bilder innert 8 Wochen zu liefern,

verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung allfälliger

Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch eine ähnlich qualifizierte

Hilfsperson zu finden.

2. OhneanderweitigeVereinbarungzwischendenParteienliegtdieGestaltungderfotografischenAr

beitimErmessendesFotografen.Ihmunterliegt die alleinige Entscheidung über technischeund

künstlerische Gestaltungsmittel, Beleuchtung und Bildkompositionen.

3. DerFotografistfürdieBeschaffungderFotoapparateundsonstigerGer.te,diezurDurchführungd

esAuftragserforderlichsind,zuständig.

4. BeiderAusführungderfotografischenArbeitenkannderFotografbzw.seinAgentHilfspersonense

inerWahleinsetzen(Visagisten,etc.).

5. DerKundeerkenntan,dassessichbeimvomFotografengeliefertenBildmaterialumurheberrechtli

chgeschützteWerkeimSinne

des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

6. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden,

sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

7. AnalogunddigitalhergestellteBilder,insbesondereRAWDateien,

bleibenimEigentumdesFotografen.DerKundehatkeinRetentionsrechtan

überlassenem Bildmaterial.

8. DerKundehatihmzurVerfügunggestelltesBildmaterialmitallerSorgfaltzubehandeln.

9. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb

von 8 Tagen nach Empfang mittels M.ngelrüge

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mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

10. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen

Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen

bzw. zugänglich sind.

11. Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 10) nicht nach oder verschiebt er eine

Aufnahmesitzung weniger als drei Arbeitstage vor dem

Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der

Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der

Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung. Bei Nichterscheinen

oder Abmeldung am selben Tag 100%..

12. Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden

Personen oder der am Ort berechtigten Personen

(Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der

Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu

fotografieren sind.

13. Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder

elektronischer (Internet) Form.

C) STORNIERUNG DES HOCHZEITSFOTOGRAFIE-VERTRAGES VON SEITEN DES KUNDEN

1. Wird die Hochzeitsreportage seitens des Kunden storniert, betragen die Annulationskosten wie

folgt:

bis 30 bis 14 bis 7

Tage vor dem Hochzeitstermin: 50% Tage vor dem Hochzeitstermin: 70% Tage vor dem

Hochzeitstermin: 100%

des Gesamthonorars des Gesamthonorars des Gesamthonorars

2.

BeiAnnullierungoderVerschiebungdervertraglichfestgehaltenenfotografischenTätigkeitsindallevomK

undenbereitsgeleistetenZahlungen insbesondere die Anzahlung nicht rückzahlbar. Ausnahmen

werden gewährt im Falle einer Buchung eines gleichwertigen oder grösseren Auftrages am selben

Datum. Im Falle höherer Gewalt wie Todesfall, Unfall oder Krankheit (diese müssen in jedem Fall

widerlegt werden) wird die Anzahlung einbehalten und es entstehen keine weiteren Kosten.

D) NUTZUNGSRECHTE

1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der

fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine

Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

2. BeivereinbarungswidrigerNutzungistderKundeverpflichtet,demFotografeneineNutzungslizen

zinderHöhevon150%desAufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des

entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen) zu

bezahlen.

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3. DerFotografkanndasBildmaterialfürEigenwerbungnutzenundvorbeh.ltlichanderweitigerAbm

achunganDrittelizenzieren.

4. ExklusivrechteundSperrfristenzuGunstendesKundenmüssengesondertvereinbartundvergüt

etwerden.

5. VeränderungendesBildmaterialsdurchanalogesoderdigitalesComposingbzw.MontagezurHer

stellungeinesneuenurheberrechtlich

geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen

gestattet.

6. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im

Bild verwendet werden.

7. BeiVerwendungdesWerkshatderKunde,soweitüblich,füreinegebührendeNamensnennungzu

sorgen.

8. ImFallederVerwendungdesBildmaterialsdurchdenFotografenfüreigeneZweckeoderbeieinerL

izenzierunganDritte,sorgtderFotografdafür,

dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt

werden.

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E) HAFTUNG

1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für

die Mangelhaftung.

2. DieHaftungsbeschränkung(gemässZiffer1)giltauchfürdasVerhaltenvonAngestelltenundHilfsp

ersonendesFotografen.

3. BeiAnsprüchengegendenFotografenseitensDritter,die(gemässB,Ziffer12)demKundenihreEin

willigungzurVerwendungdesBildmaterials

gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und

Prozesskoten.

4. DasBildmaterialdarfnichtsinnentstellendverwendetwerden.DerKundeträgtdieVerantwortungf

ürdiekorrekteBetextungdesBildmaterials.

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5. DerFotografhaftetnichtfürdasNichtgefallenderBilder,imSinneeinersubjektivenBildbeurteilung.

F) HONORAR

1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 10 Tagen ab

Rechnungstellung.

2. BeiumfangreichenProduktionen,insbesonderemitgrossenfinanziellenVorleistungendesFotog

rafen,hatderFotografAnspruchaufeine

Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.

3. ZurAusführungdesAuftragserforderlicheKostenundAuslagen,wiebspw.HonorarefürHilfspers

onenundModellesowieAusrüstungsmieten,

Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht

im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des

Kunden.

4. BeidigitalenProduktionenkanndieBildbearbeitung(RAW-Konversionen,FarbundTonwertanpassungen,

Bildauswahlentreffen,Retuschen,etc.)

gesondert in Rechnung gestellt.

5. BeidigitalenProduktionenkanneineKamerapauschaleanfallen.DieseistnichtidentischmitdenK

ostenfürBildbearbeitungundberechnetsich

nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

6. Das Honorar (gemäss Ziffer 1) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag

gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet

wird.

7. BeiLieferungvonBildmaterialausdemArchivdesFotografenf.lltnebstderLizenzgebührauchein

eArchivnutzungsgebühran.Dieseberechnet

sich nach dem Tarif des SAB.

G) PREISE

1. Sämtliche angegebenen Preise sind für Privatkunden inklusiv 8% MwSt. Die Preise für

Geschäftskunden sind exklusiv MwSt.

2. ÄndertsichimVerlaufederGeschäftsbeziehungdieRechnungsadressevoneinemPrivatkunden

zueinemGeschäftskundenwerdenbeider

Anzahlung bzw. Rechnung die Preise zzgl. 8% MwSt. aufgeführt.

3. FallssichdieGeschäftsbeziehungvoneinemGeschäftskundenzueinemPrivatkundenändert,be

stehtkeinAnspruchaufRückerstattung

der zzgl. zum Preis bereits bezahlten MwSt.

H) GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Anwendbares Recht ist das Schweizer Recht auch wenn das Bildmaterial ins Ausland geliefert

wird. Gerichtsstand ist das Kantonsgericht Zürich.

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Food und Bild GmbH Wegackerstrasse 38 8041 Zürich , 01 Januar 2017

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