
AGB FOTOSTUDIO Food und Bild GmbH und Sihlstudios
A) GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen bzw.
seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie
gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
2. SiegeltenalsvereinbartmitEntgegennahmederPreisliste,OfferteoderAuftragsbestätigungdesF
otografendurchdenKundenbzw.mitder Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des
Fotografen durch den Kunden.
3. ImRahmeneinerlaufendenGesch.ftsbeziehunggeltendieAGBauchohneausdrücklicheGeneh
migungfürallezukünftigenAuftr.ge,Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen..
B) LEISTUNGEN DES FOTOGRAFEN, RECHTE & PFLICHTEN DES KUNDEN
1. Der Fotograf ist grundsätzlich verpflichtet, die fotografische Leistung persönlich
durchzuführen. Ist es dem Fotografen aufgrund von Zufall (z.B. schwerer Unfall, Krankheit)
nicht möglich die Leistung auszuführen oder die Bilder innert 8 Wochen zu liefern,
verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung allfälliger
Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch eine ähnlich qualifizierte
Hilfsperson zu finden.
2. OhneanderweitigeVereinbarungzwischendenParteienliegtdieGestaltungderfotografischenAr
beitimErmessendesFotografen.Ihmunterliegt die alleinige Entscheidung über technischeund
künstlerische Gestaltungsmittel, Beleuchtung und Bildkompositionen.
3. DerFotografistfürdieBeschaffungderFotoapparateundsonstigerGer.te,diezurDurchführungd
esAuftragserforderlichsind,zuständig.
4. BeiderAusführungderfotografischenArbeitenkannderFotografbzw.seinAgentHilfspersonense
inerWahleinsetzen(Visagisten,etc.).
5. DerKundeerkenntan,dassessichbeimvomFotografengeliefertenBildmaterialumurheberrechtli
chgeschützteWerkeimSinne
des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
6. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden,
sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
7. AnalogunddigitalhergestellteBilder,insbesondereRAWDateien,
bleibenimEigentumdesFotografen.DerKundehatkeinRetentionsrechtan
überlassenem Bildmaterial.
8. DerKundehatihmzurVerfügunggestelltesBildmaterialmitallerSorgfaltzubehandeln.
9. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 8 Tagen nach Empfang mittels M.ngelrüge
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mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
10. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen
Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen
bzw. zugänglich sind.
11. Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 10) nicht nach oder verschiebt er eine
Aufnahmesitzung weniger als drei Arbeitstage vor dem
Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der
Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der
Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung. Bei Nichterscheinen
oder Abmeldung am selben Tag 100%..
12. Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden
Personen oder der am Ort berechtigten Personen
(Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der
Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu
fotografieren sind.
13. Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder
elektronischer (Internet) Form.
C) STORNIERUNG DES HOCHZEITSFOTOGRAFIE-VERTRAGES VON SEITEN DES KUNDEN
1. Wird die Hochzeitsreportage seitens des Kunden storniert, betragen die Annulationskosten wie
folgt:
bis 30 bis 14 bis 7
Tage vor dem Hochzeitstermin: 50% Tage vor dem Hochzeitstermin: 70% Tage vor dem
Hochzeitstermin: 100%
des Gesamthonorars des Gesamthonorars des Gesamthonorars
2.
BeiAnnullierungoderVerschiebungdervertraglichfestgehaltenenfotografischenTätigkeitsindallevomK
undenbereitsgeleistetenZahlungen insbesondere die Anzahlung nicht rückzahlbar. Ausnahmen
werden gewährt im Falle einer Buchung eines gleichwertigen oder grösseren Auftrages am selben
Datum. Im Falle höherer Gewalt wie Todesfall, Unfall oder Krankheit (diese müssen in jedem Fall
widerlegt werden) wird die Anzahlung einbehalten und es entstehen keine weiteren Kosten.
D) NUTZUNGSRECHTE
1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der
fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine
Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
2. BeivereinbarungswidrigerNutzungistderKundeverpflichtet,demFotografeneineNutzungslizen
zinderHöhevon150%desAufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des
entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen) zu
bezahlen.
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3. DerFotografkanndasBildmaterialfürEigenwerbungnutzenundvorbeh.ltlichanderweitigerAbm
achunganDrittelizenzieren.
4. ExklusivrechteundSperrfristenzuGunstendesKundenmüssengesondertvereinbartundvergüt
etwerden.
5. VeränderungendesBildmaterialsdurchanalogesoderdigitalesComposingbzw.MontagezurHer
stellungeinesneuenurheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
gestattet.
6. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im
Bild verwendet werden.
7. BeiVerwendungdesWerkshatderKunde,soweitüblich,füreinegebührendeNamensnennungzu
sorgen.
8. ImFallederVerwendungdesBildmaterialsdurchdenFotografenfüreigeneZweckeoderbeieinerL
izenzierunganDritte,sorgtderFotografdafür,
dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt
werden.
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E) HAFTUNG
1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für
die Mangelhaftung.
2. DieHaftungsbeschränkung(gemässZiffer1)giltauchfürdasVerhaltenvonAngestelltenundHilfsp
ersonendesFotografen.
3. BeiAnsprüchengegendenFotografenseitensDritter,die(gemässB,Ziffer12)demKundenihreEin
willigungzurVerwendungdesBildmaterials
gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und
Prozesskoten.
4. DasBildmaterialdarfnichtsinnentstellendverwendetwerden.DerKundeträgtdieVerantwortungf
ürdiekorrekteBetextungdesBildmaterials.
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5. DerFotografhaftetnichtfürdasNichtgefallenderBilder,imSinneeinersubjektivenBildbeurteilung.
F) HONORAR
1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 10 Tagen ab
Rechnungstellung.
2. BeiumfangreichenProduktionen,insbesonderemitgrossenfinanziellenVorleistungendesFotog
rafen,hatderFotografAnspruchaufeine
Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.
3. ZurAusführungdesAuftragserforderlicheKostenundAuslagen,wiebspw.HonorarefürHilfspers
onenundModellesowieAusrüstungsmieten,
Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht
im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Kunden.
4. BeidigitalenProduktionenkanndieBildbearbeitung(RAW-Konversionen,FarbundTonwertanpassungen,
Bildauswahlentreffen,Retuschen,etc.)
gesondert in Rechnung gestellt.
5. BeidigitalenProduktionenkanneineKamerapauschaleanfallen.DieseistnichtidentischmitdenK
ostenfürBildbearbeitungundberechnetsich
nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.
6. Das Honorar (gemäss Ziffer 1) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet
wird.
7. BeiLieferungvonBildmaterialausdemArchivdesFotografenf.lltnebstderLizenzgebührauchein
eArchivnutzungsgebühran.Dieseberechnet
sich nach dem Tarif des SAB.
G) PREISE
1. Sämtliche angegebenen Preise sind für Privatkunden inklusiv 8% MwSt. Die Preise für
Geschäftskunden sind exklusiv MwSt.
2. ÄndertsichimVerlaufederGeschäftsbeziehungdieRechnungsadressevoneinemPrivatkunden
zueinemGeschäftskundenwerdenbeider
Anzahlung bzw. Rechnung die Preise zzgl. 8% MwSt. aufgeführt.
3. FallssichdieGeschäftsbeziehungvoneinemGeschäftskundenzueinemPrivatkundenändert,be
stehtkeinAnspruchaufRückerstattung
der zzgl. zum Preis bereits bezahlten MwSt.
H) GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbares Recht ist das Schweizer Recht auch wenn das Bildmaterial ins Ausland geliefert
wird. Gerichtsstand ist das Kantonsgericht Zürich.
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Food und Bild GmbH Wegackerstrasse 38 8041 Zürich , 01 Januar 2017